Ein Blick auf die Kommunalwahlen und das Verfahren hinter dem Amt
Wie so langsam auf den Straßen, in den Gesprächen und in den lokalen Medien deutlich wird, stehen die nächsten Kommunalwahlen bevor. Eine Frage, die dabei in unserem Ort immer wieder auftaucht, lautet: „Wird der Ortsbürgermeister eigentlich öffentlich gewählt?“ – Eine gute Frage, die auch unserem Ortsbürgermeister Björn Wassong kürzlich auf der Kirmes gestellt wurde. Er hat sie uns gerne einmal erklärt.
Wer wird bei den Kommunalwahlen überhaupt gewählt?
Bei den bevorstehenden Wahlen werden auf verschiedenen Ebenen Vertreterinnen und Vertreter bestimmt. Zum einen wählt man:
- den Kreistag, also die politische Vertretung des gesamten Kreises,
- sowie den Landrat, also den Verwaltungschef des Kreises.
Während der Landrat direkt und namentlich gewählt wird – jede Wählerin und jeder Wähler kann also eine konkrete Person ankreuzen –, erfolgt die Wahl der Vertreter für den Kreistag differenzierter: In jedem Wahlbezirk werden Kreistagskandidaten namentlich gewählt. Zusätzlich führen die Parteien sogenannte Reservelisten, über die weitere Sitze im Kreistag vergeben werden können. Beide Ämter – Landrat und Kreistagsmandat – werden jeweils für fünf Jahre vergeben.
Ähnlich läuft es auf der Ebene der Stadt Mechernich ab: Auch hier wird der Bürgermeister direkt gewählt, ebenso wie die Mitglieder des Stadtrats, die sich in den jeweiligen Wahlbezirken zur Wahl stellen. Nach der Auszählung ergibt sich, welche Partei in welchem Bezirk die meisten Stimmen erhalten hat – und damit auch, welche Fraktionen wie stark im Stadtrat vertreten sind.
Und der Ortsbürgermeister? Wo steht der eigentlich auf dem Wahlzettel?
Hier wird es interessant – denn: Der Ortsbürgermeister wird nicht direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Sein Amt ergibt sich aus den Ergebnissen der Stadtratswahl in den jeweiligen Ortschaften.
In jeder Ortschaft – wie zum Beispiel Weyer und Urfey – hat diejenige Partei, die bei der Stadtratswahl die meisten Stimmen im Wahlbezirk erzielt hat, das sogenannte Vorschlagsrecht. Das bedeutet: Diese stärkste Partei kann eine Person benennen, die aus dem Ort stammt oder ihm eng verbunden ist und sich für das Amt des Ortsbürgermeisters eignet.
Diese Person wird dann von der Partei vorgeschlagen und gewählt und schließlich von der Stadt offiziell ernannt. Damit wird sichergestellt, dass die Ortsvertretung im Einklang mit der Mehrheitsentscheidung im Ort steht.
Beispiel aus Weyer
In Weyer ist das Verfahren in den letzten Jahren klar verlaufen: Die CDU war stets die stärkste Partei im Wahlkreis 10. Deshalb stellte sie auch das Ratsmitglied Björn Wassong für das Amt des Ortsbürgermeisters auf. Nach seiner Wahl innerhalb der Partei und seitens des Stadtrates wurde er von der Stadt Mechernich zum Ortsbürgermeister ernannt und übt dieses Amt seither mit viel Engagement aus.
Zusammengefasst:
Der Ortsbürgermeister ist zwar ein Amt „nah bei den Menschen“, wird aber nicht direkt, sondern indirekt von der Bevölkerung gewählt, und über ein parteiinternes Verfahren im Anschluss an die Kommunalwahl bestimmt. Damit bleibt das Amt ein Teil der repräsentativen Demokratie – eingebunden in die Strukturen der Stadtpolitik und abgestützt auf das Wahlergebnis im jeweiligen Ort.